Allgemeine Geschäftsbedingungen Towerwerbung

 

GELTUNGSBEREICH

 

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen

towerwerbung.de
Peter Bestmann
Auf der Lay 13
56132 Nievern

nachfolgend Towerwerbung genannt,

und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Towerwerbung nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

 

Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und sonstigen Content auf den LED-Werbeflächen in Mülheim-Kärlich und Bad Ems.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Es werden lediglich vertragliche Vereinbarungen mit Gewerbetreibenden, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder anderen Körperschaften geschlossen (B2B).

 

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Towerwerbung und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Nievern, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

 

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch Towerwerbung zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Towerwerbung ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(2) Eine Bestellung hat in der Regel folgenden Ablauf:
Der Kunde wählt auf der Artikeldetailseite aus dem Angebot von Towerwerbung aus und gibt den entsprechenden Zeitraum ein. Anschließend wählt er die Belegung (einseitig/zweiseitig). Danach sind die Angaben über die Datenlieferung (Foto/Video) erforderlich sowie die Eingabe des Datums.
Im zweiten Bestellschritt klickt der Kunde auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“. Im Warenkorb klickt der Kunde weiter auf die Schaltfläche „Weiter zur Kasse“.
Im dritten Bestellschritt gibt der Kunde seine Rechnungsdaten ein und wählt die Zahlungsart. Anschließend müssen die AGB und die Datenschutzerklärung, die der Kunde dort einsehen kann, bestätigt werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Jetzt (kostenpflichtig) buchen“ wird die Bestellung abgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – teilweise oder ganz – wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlichen, gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist, gegen Gesetze der behördlichen Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Unternehmen, in deren Einrichtung die Videowall betrieben wird, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Towerwerbung für die genannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

(4) Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Towerwerbung behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von Towerwerbung zu vertreten ist.

(6) Der Auftraggeber kann bis 8 Tage vor Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt unter Berücksichtigung ersparter eigener Aufwendungen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% des ursprünglich vom Kunden zu zahlenden Betrags zu verlangen.

(7) Bei Verzug mit der Annahme (zum Beispiel wird die notwendige Datei durch den Kunden nicht zur Verfügung gestellt) hat Towerwerbung zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann Towerwerbung Schadenersatz in Höhe von 80 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

 

§ 4 LEISTUNGEN

 

(1) Grund letztlich nimmt Tower Werbung nur bereits vollständig bearbeitete Dateien oder Videos für die Wiedergabe auf den LED Werbeflächen an. Nur in Ausnahmefällen und nach entsprechender Vereinbarung ist eine Bearbeitung von Dateien oder Videos des Kunden durch Tower Werbung möglich. In diesem Fall gilt folgendes:

(a) Die Tätigkeit von Towerwerbung beschränkt sich auf die reine Bild- bzw. Videobearbeitung und die Bereitstellung der fertig gestellten Grafik oder des fertig gestellten Videos auf einem Datenträger oder zum Herunterladen im Internet.

(b) Das zu bearbeitende Bild- bzw. Videomaterial wird vom Kunden zur Verfügung gestellt. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden dafür zu sorgen, dass er das tatsächlich zu bearbeitende Material bereitstellt und das dieses technisch fehlerfrei ist und eine für die Bearbeitung und Ausstrahlung ausreichende Qualität aufweist.

(c) Soweit Towerwerbung aufgrund der Bild- bzw. Videobearbeitung als solcher eigene Urheber- oder Leistungsschutzrechte zustehen, räumt Towerwerbung dem Kunden insoweit das zeitlich und räumlich unbefristete und auf alle Nutzungsarten bezogene Nutzungsrecht ein. Towerwerbung steht ein eigenes Nutzungsrecht weiterhin zu.

(d) Der Kunde steht gegenüber Towerwerbung dafür ein, dass der Kunde für die gewünschte Nutzung des Bild- bzw. Videomaterials von den Berechtigten, seien es Urheber, Leistungsschutzberechtigte, Verwertungsgesellschaften oder auch abgebildete Personen (im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild) die erforderlichen Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang erworben hat. Der Kunde stellt Towerwerbung von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlende oder nicht in ausreichendem Umfang eingeräumte Nutzungsrechte gestützt werden.

(2) Towerwerbung ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen Towerwerbung.

(3) Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Towerwerbung alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Towerwerbung von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(4) Die Schaltzeit ist jeweils in dem entsprechenden Angebot des Kunden dargestellt und wird in der Bestellung gesondert ausgewiesen.

(5) Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.

(6) Der Ausschluss von Wettbewerbern des Bestellers wird nicht zugesichert.

 

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

(1) Bei der Bestellung gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(3) Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Besteller sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Besteller Vorkasse oder PayPal zur Verfügung. Bei der Zahlungsmöglichkeit Vorkasse erhält der Kunde eine Rechnung, die er vor Leistungserbringung ausgleicht. Bei der Zahlungsmethode Paypal erhält der Kunde eine Rechnung nach erfolgter Zahlung.

(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen, sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vor dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen, ohne das hiermit irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachen.

 

§ 6 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND AUFRECHNUNG

 

(1) Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder dem Auftragnehmer anerkannt ist.

(2) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 7 HAFTUNG

 

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Towerwerbung unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Towerwerbung haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Towerwerbung nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung von Towerwerbung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat. (z. B. Sturm, Blitzeinschlag oder Beschädigung durch Dritte) Sollte durch eine dieser Einflüsse eine vereinbarte Werbezeit unterbrochen werden verlängert sich für die Zeit der Unterbrechung die Laufzeit. Sollte die Ausfallzeit mehr als 3 Werktage betragen wird eine Ersatzschaltung zur Verfügung gestellt.

(5) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Ausstrahlung der Werbemotive und sonstigem Content trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist Towerwerbung verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Besteller stellt Towerwerbung von Ansprüchen Dritter frei, wenn Towerwerbung nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat.

(6) Erachtet Towerwerbung für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.

(7) In keinem Fall haftet Towerwerbung wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. Towerwerbung haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

 

§ 8 DATENSCHUTZ

 

(1) Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Towerwerbung auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Towerwerbung selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von Towerwerbung.

(2) Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Towerwerbung ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

 

§ 9 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

 

(1) Änderungen und Ergänzungen des Angebotes bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über das Abweichen von der Schriftform. Diesem Erfordernis genügt ein Fax, nicht jedoch eine E-Mail.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle werden die Parteien die ungültige Bestimmung bzw. die Regelungslücke durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglichkommt.

 

Stand: 26.06.2019